AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Einfach, kurz und klar: die Geschäftsbedingungen der BSNG GmbH

 

Grundlage unserer Angebote ist die VOB/B in der jeweils neuesten Fassung. Liegt Ihnen der vollständige Text der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen DIN 1961) nicht vor, dann sind wir gerne bereit, Ihnen diese umgehend zukommen zu lassen. 

 

1.     Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber an, daß die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und daß eigene Vertragsbestimmungen des Auftraggebers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht, wenn in Schriftstücken des Auftraggebers auf sie Bezug genommen wird. 

 

2.     Soweit der Preis für Arbeiten nicht individuell vereinbart wurde, berechnen sich unsere Preise nach der jeweils gültigen Preisliste. Durch die Erteilung des Auftrages bestätigt der Auftraggeber, ein Exemplar der jeweils gültigen Preisliste erhalten zu haben.

 

3.     Gerüste und Staubwände sind vom Auftraggeber zu stellen. Sollten zum Ausbau und zur Zerkleinerung bzw. bei 

 

überschnittfreien Sägearbeiten Hilfsschnitte und Bohrungen erforderlich sein, werden diese den Richtpreisen entsprechend verrechnet. Der Abtransport der Bohrkerne und der Betonteile obliegt dem Auftraggeber. Regiearbeiten und Wartezeiten, die wir nicht zu verantworten haben sowie Nebenarbeiten werden zu den bei uns üblichen Stundensätzen verrechnet. 

 

4.     Unsere Angebote sind bis zu Zahlungserteilung freibleibend.

 

5.     Wir führen die Arbeiten nur nach den Vorgaben des Auftraggebers durch. Die Bohrpunkte, der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber zu vermessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, haftet der Auftraggeber. 

 

6.     Der Auftraggeber haftet dafür, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten ohne Beeinträchtigung der Statik an dem jeweiligen Bauvorhaben durchgeführt werden können. Er hat vor Arbeitsbeginn auf seine Kosten die erforderlichen Untersuchungen vorzunehmen. Ferner haftet der Auftraggeber dafür, daß sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die in Auftrag gegebenen 

 

 

Arbeiten vorliegen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. 

 

7.     Der Auftraggeber hat das Wasser und die für den Auftrag benötigte Energie in max. 50m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen, wobei insbesondere zu gewährleisten sind: Wasserdruck 1bar an der Arbeitstelle, elektrische Energie: 220 V / 16 Ampere und 380 V / 32 Ampere oder 63 Ampere.

 

8.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeitsstelle nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft abzusichern.

 

9.     Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwerin ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

 

 

10. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma BSNG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


BETONBOHR- & SÄGETECHNIK NEUSTADT-GLEWE GMBH


Kontakt

An der Autobahn 40

19306 Neustadt-Glewe

 

Telefon: 038757 238 58

Telefax: 038757 238 68

E-Mail: pielsch@bsng.de